Unternehmervollmacht

Unternehmervollmacht

Private Vollmachten trennen vom Unternehmen

Für den privaten Bereich sollte JEDER Volljährige für den Fall Vorsorge treffen, dass er plötzlich nicht mehr über und für sich selbst entscheiden kann. Dazu gehören die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung. Für ein Unternehmen müssen Sie dies gesondert regeln. Hier ist eine entsprechende Unternehmervollmacht erforderlich.

Sicherung des Geschäftsbetriebes

Eine Unternehmervollmacht sichert den laufenden Geschäftsbetrieb und damit den Fortbestand eines Unternehmens, wenn der/die Chef/Chefin (vorübergehend) nicht handlungsfähig ist. Dies kann beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eintreten.

Wichtige Entscheidungen können dann plötzlich nicht mehr getroffen werden, Zahlungen nicht ausgeführt, bzw. angewiesen werden. Bestellungen sind nicht mehr möglich oder noch viele weitere Punkte, die ein Unternehmen am Laufen halten. Auch bei mehreren Gesellschaftern kann das Unternehmen dann ggf. keine rechtssicheren Beschlüsse mehr fassen. Das Unternehmen hängt quasi in der Luft was sehr schnell zur Insolvenz eines eigentlich gesunden Unternehmens führen kann! Im Rahmen der Vorbesprechungen zur Erstellung einer Unternehmervollmacht wird sich mancher Unternehmer erst darüber bewusst welche Dinge an seiner Person hängen, selbst wenn es oft nur Formalia sind. Behörden wie Finanzamt, Sozialversicherungen oder Aufsichtsämter verstehen hier jedoch keinen Spaß und greifen meist sehr schnell und rigoros durch, um ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn sie nicht zeitnah und fristgerecht erfüllt werden können.

Wenn der Unternehmensverkauf notwendig werden sollte

Auch für den Fall, dass Ihre Rückkehr ins Unternehmen nicht mehr möglich sein sollte, ist eine Vorsorgeregelung notwendig. Soll oder muss das Unternehmen dann verkauft werden? Wer darf dazu die Verhandlungen führen mit welchen Richtlinien?

Vertrauensperson mit Handlungsanweisung ausstatten

Sorgen Sie für diesen Fall vor und statten Sie eine Person Ihres Vertrauens mit einer Unternehmervollmacht aus. Diese Person kann dann in Ihrem Sinne und im Sinne des Unternehmens im Fall der Fälle dafür sorgen, dass Ihr Betrieb am Leben bleibt! Geben Sie dieser Person Ihres Vertrauens im Vorfeld klare Handlungsanweisungen und Entscheidungsbefugnisse, die in Ihrem Sinne sind und das Unternehmen weiterleben lassen auch wenn Sie nicht selbst Entscheidungen treffen können.

Individuelle Regelung für jedes Unternehmen

Eine Unternehmervollmacht wird immer individuell für Sie und Ihr Unternehmen erstellt. Daher müssen Sie hierfür immer individuelle Gespräche mit einem spezialisierten Juristen führen, der Ihre Wünsche und die Notwendigkeiten für das Unternehmen rechtssicher in die entsprechende Vollmacht einarbeitet. Hier reichen Standardformulierungen und Regelungen, wie sie im privaten Bereich in gewissem Umfang noch machbar sind, keineswegs aus. Die Kosten hierfür sind im Regelfall auch überschaubar und obendrein im Normalfall als normale Betriebsausgabe steuerlich zu berücksichtigen.

Wir stellen Ihnen hier gerne die entsprechenden Ansprechpartner für die rechtliche Umsetzung aus unserem Netzwerk zur Verfügung und unterstützen Sie mit fachlichem Rat.

Ihr Versicherungsmakler in Dortmund berät Sie gerne!

Bildquellen

  • Unternehmervollmacht: Fotolia #70238199 | Urheber: Photographee.eu