Die betriebliche Krankenversicherung heute

Die betriebliche Krankenversicherung in ihrer heutigen Form ist ein verhältnismäßig junges Produkt in der Versicherungslandschaft. Im Prinzip handelt es sich um eine Gruppenversicherung, die das Unternehmen für seine Mitarbeiter über einen privaten Krankenversicherer einrichtet. Durch die Verteilung des Krankheitsrisikos auf alle Versicherten der Gruppenversicherung, können die Beiträge verhältnismäßig niedrig gehalten werden.

betriebliche Krankenversicherung

Interessantes Instrument zur Mitarbeiterbindung

Die betriebliche Krankenversicherung ist sehr interessant für Unternehmen als zusätzliches Instrument der Sozialleistungen. Die Attraktivität Ihres Unternehmens steigt und kann somit ein wichtiges Instrument zur Bindung von Mitarbeitern und Gewinnung neuer Fachkräfte sein.

Mindestgröße für die Gruppenversicherung

Um diese Verteilung auch wirklich zu erreichen, muss das Kollektiv der Versicherten eine bestimmte Mindestgröße erreichen. Dies ist bei jedem Versicherer unterschiedlich, meist jedoch ab 10 oder 20 Personen/ Mitarbeitern.

Wir bieten jedoch auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit, beispielsweise schon ab 5 Personen/ Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung einrichten zu können.

Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung

Die Leistungen richten sich nach der Tarifauswahl, die das Unternehmen trifft. Die Auswahlmöglichkeiten sind teilweise nach Kollektivgröße unterschiedlich. In der Regel können jedoch alle Leistungen angeboten werden, die durch Krankenzusatzversicherungen möglich sind, wie beispielsweise stationäre Krankenzusatzversicherung, ambulante Krankenzusatztarife, Heilpraktikerleistungen, Zahnzusatztarife, etc..

Beantragung ohne Gesundheitsprüfung

Ein weiterer Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung durch die Regelungen der Gruppenversicherung ist der Fortfall einer Gesundheitsprüfung. So besteht sogar die Möglichkeit für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Krankenzusatzversicherung bekämen, davon zu profitieren.

Beitragszahlung

Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer des Gruppenvertrages und damit für die Abführung der Beiträge verantwortlich. Ob das Unternehmen die Beiträge selbst ganz oder teilweise trägt, ist individuell regelbar.

Trägt der Arbeitgeber die Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung in voller Höhe, so spricht man von einer obligatorischen betrieblichen Krankenversicherung.

Steuern und Sozialversicherung

Nach heutigem Stand (2019) der Gesetzgebung sind die Beiträge, die der Arbeitgeber zahlt, zu versteuern (Geldwerter Vorteil). Hier kann der Arbeitgeber jedoch eine Pauschalbesteuerung beantragen, was regelmäßig günstiger ist.

Ebenso ist der Arbeitgeberanteil an der Prämie zur betrieblichen Krankenversicherung sozialversicherungspflichtig.

Die Leistungen hingegen sind als Versicherungsleistung steuer- und sozialabgabenfrei.

Wir stehen Ihnen gerne konzern-unabhängiger Versicherungsmakler Dortmund für eine Beratung zu diesem Thema zur Verfügung und erarbeiten ein Umsetzungskonzept für Sie individuell.

Bildquellen

  • betriebliche Krankenversicherung: 123rf.com # 105223627 Urheber : Leo Wolfert